Was ist zu beachten?
Die Besonderheit der RÜRUP-Rente: Es gibt kein Kapitalwahlrecht - bei dieser Rentenform ist nur die Rentenauszahlung möglich.
Wer eine Rürup-Rente abschließt, zahlt über Jahre ein und erhält frühestens ab dem 60. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung.
Sie ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft und birgt auch einige Nachteile:
- die Ansprüche auf diese Rentenleistung sind nicht vererbbar und nicht an Dritte übertragbar, d. h. stirbt der Sparer vor Beginn des Rentenalters, ist das angesparte Geld weg ...
Familienangehörige erhalten nichts von dem eingezahlten Geld. - die Rürup-Rente kann nicht umgewandelt werden in eine Kapitalauszahlung, d. h. wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung, ist das eingezahlte Geld erstmal weg, selbst in Notsituationen steht das eingezahlte Geld nicht zur Verfügung
- "Beitragsferien" sind nur eingeschränkt möglich
- viele Regelungen sind schwierig zu definieren, z. B. bei evtl. Scheidung
- zusätzliche, den Vertrag ergänzende Vereinbarungen, wie teilweise Vererbbarkeit in der Ansparzeit und in der Rentenbezugszeit oder eine Witwenrente, sind noch unklar
- die Garantieleistung für die eingezahlten Beiträge ist von Produkt zu Produkt verschieden; ist keine Garantie vereinbart, können auch Verluste eintreten
Mit Garantiezusage liegt die Verzinsung seit 1. Januar 2007 bei 2,25 Prozent.